Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, Blitzschutz

Bereits im Grundgesetz wird im Artikel 2 (2) darauf verwiesen, dass Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Dies bezieht sich also auf alle Bereiche des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens und wird in weiteren Gesetzen, Richtlichen und Normen für die unterschiedliche Lebensbereiche weiter spezifiziert und konkretisiert.

So regelt beispielsweise die Musterbauordnung (MBO), das bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Einen Beitrag zur Vorbeugung von Bränden und Sach- sowie Personenschäden leisten Blitzschutzanlagen. Die Musterbauordnung (MBO) [1] gibt für bauliche Anlagen in den §§ 3 und 14 allgemeine bzw. brandschutzbezogene Schutzziele vor. Damit diese auch bei direkten und indirekten Blitzeinschlägen in bauliche Anlagen erfüllt werden können, schreibt § 46 MBO ("Blitzschutzanlagen") Folgendes vor: "Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."

Auch der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.

Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen. Die Ausbreitung von Rauch wird wirksam durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen verhindert bzw. reduziert.
Auch diese Anlagen unterliegen bauordnungsrechtlichen Auflagen und sind den Herstellerangaben sowie den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen technischen Normen regelmäßig durch sachkundige Personen zu warten.

Die Brand- und Arbeitsschutz Harry Schielke GmbH bietet Ihnen hierzu alle relevanten Leistungen, von der Beratung über die Installation bis hin zur Wartung und Instandsetzung.