Brandschutz-Türen & -Tore

Brandschutztüren werden in feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90 unterschieden und weiterhin in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.
Die Zahl gibt die Zeit in Minuten an, die die Tür bzw. das Tor dem Feuer standhalten muss. Eine T60 Tür muss als 60 Minuten dem Feuer standhalten.

Brandschutztore können als Schiebe-, Roll- oder Sektionaltor ausgeführt werden. Bevorzugte Einsatzgebiete sind Großgaragen, große Industriebetriebe mit mehreren Produktionsbereichen und überall dort, wo der Schutz von Menschen und Werten wichtig ist. Bei Brandschutztüren und –toren wird grundsätzlich zwischen T30 und T90 unterschieden.



Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen i. d. R. jährlich durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist bspw. auch wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Diese Prüfung muss nachweisbar, also protokolliert bzw. in einem Prüfbuch eingetragen sein.