Brandabschottung

Überall da, wo Kabel bzw. Rohre eine Wand oder Decke mit Brandschutzanforderung, z.B. F90 durchdringen, wird eine Brandabschottung notwendig. Dies betrifft in der Regel Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen, alle Sonderbauten und Versammlungsstätten. Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser sind normalerweise nicht betroffen, da man hier davon ausgeht, dass im Brandfalle das komplette Gebäude zerstört wird.

Bei der Errichtung von Gebäuden spielt der (vorbeugende) Brandschutz eine sehr wichtige Rolle, damit im Brandfall eine Ausbreitung des Brandes sicher verhindert wird. Brandschutz beginnt mit der Planung eines Gebäudes. Schon in dieser Phase muss der Planer darauf achten, dass er eine ausreichende Zahl von Brandabschottungen in seine Kalkulation einbezieht und die Randbedingungen der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen beachtet.

Für die Bereiche Sanitär und Heizung stellen Decken- und Wanddurchbrüche eine Herausforderung dar: In diesen Bereichen müssen nicht brennbare Rohrisolierungen verwendet werden.
Der Elektroinstallateur muss bereits bei der Planung darauf achten, dass in einem Kabelschott eine maximale Belegung von 60% der Rohbauöffnung durch Kabel zulässig ist.

Gern unterstützen wir Sie auch beim nachträglichen Einbau von Brandabschottungen, sprechen Sie uns an.