Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.