Brandschutz-Türen, Tore & Brandabschlüsse

Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet Brandabschlüsse wie Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend (einmal jährlich) durch eine sachkundige Person geprüft werden.
Auch die Brandabschottung ist ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.

Um gemäß der Generalanforderung der Bauordnungen im Schadensfall Schutz zu bieten und keine Gefahr für Leben und Sachwerte entstehen zu lassen, ist es notwendig, ein entstandenes Feuer so lange an der Ausbreitung zu hindern, dass eine Evakuierung des Gebäudes und eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr möglich ist. Die Brandabschnitte werden dabei durch Wände und Decken mit einer bestimmten Feuerwiderstandsfähigkeit (typische Klassen sind z. B. 30 oder 90 Minuten) abgegrenzt oder abgeschottet. Damit der Feuerwiderstand erhalten bleibt, dürfen diese brandabschnittsbildenden Wände und Decken nicht unterbrochen werden.
Da Gebäude jedoch immer mit unterschiedlichen Installationen durchzogen sind, ist es erforderlich, dafür Öffnungen zu schaffen. Um die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandabschnitte an diesen Durchdringungen wiederherzustellen, müssen dort entsprechende Kompensationsmaßnahmen in Form von dafür zugelassenen Brandabschottungen, Lüftungsklappen, Feuerschutzabschlüssen usw. getroffen werden. Werden verschiedene Installationen (Kabel und Rohre) durch gemeinsame Öffnungen geführt und mit einem Abschottungssystem verschlossen, spricht man von Kombischotts.

Brandschutztüren werden ebenfalls hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt.

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen i. d. R. jährlich durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist bspw. auch wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Brandschutztore können als Schiebe-, Roll- oder Sektionaltor ausgeführt werden.
Bevorzugte Einsatzgebiete sind beispielsweise Garagen, Industriehallen und Läger.

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