Prüfungen

Bauliche brandschutztechnische Anlagen, wie z. B. Brandschuutztüren und -tore oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aber auch Teile der Brandschutzeinrichtung wie z.B. Feuerlöscher unterliegen regelmäßigen gesetzlichen Prüfpflichten. 

So müssen Türen und Tore aber auch RWAs bspw. jährlich und Feuerlöscher im zweijährigen Turnus durch sachkundige Personen gemäß den rechtlichen Angeben sowie der Herstellervorgaben geprüft werden.

Die Prüfung unterschiedlicheste Anlagen und Systeme sowie von Einrichtungen unterschiedlichster Hersteller, innerhalb der angegebenen Geschäftsfelder unseres Leistungsportfolios, zählt zu den Kernkompetenzen der Brand- und Arbeitsschutz Harry Schielke GmbH.